
Das Auslesen und Kopieren von Computerdaten eines Castorgegners vor dem Castortransport 2004 ist rechtswidrig gewesen. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 21. Februar 2006 festgestellt. Die Klage des Castorgegners, der sich auf Datenschutz berufen hat, ist daher in vollem Umfang erfolgreich gewesen (Aktenzeichen 3 A 141/04). Vor dem...
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