Urteilstenor, Arbeitsrecht Bedeutung

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Urteilstenor, Arbeitsrecht

Urteilstenor, Arbeitsrecht Logo #42834Im Urteilstenor eines Urteils des Arbeitsgerichts ist von Amts wegen festzusetzen/zu entscheiden über: • Kosten (Kostengrundentscheidung) • Festsetzung des Wertes des Streitgegenstands, § 61 Abs. 1 ArbGG (Für Kündigungsschutz drei Bruttomonatsgehälter, für vieles andere ein Bruttomonatsgehalt (z.B. Antrag auf Weiterbeschäftigung, ...
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