
Im Ausland besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Urlaubskrankenversicherungsschutz, sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen oder überstaatliche Regelungen nach EU-Recht bestehen. Für den Versicherungsschutz ist in den Staaten der Europäischen Un...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/u/index_00092.html

Im Ausland besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Urlaubskrankenversicherungsschutz, sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen oder überstaatliche Regelungen nach EU-Recht bestehen. Für den Versicherungsschutz in solchen Staaten ist ...
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https://www.industrie-lexikon.de/cms/lexikon/

In der Gesundheitswirtschaft : Im Ausland besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Urlaubskrankenversicherungsschutz, sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen oder überstaatliche Regelungen nach EU-Recht bestehen. Für den Versicherungsschutz ist in den Staaten der Europäischen Union die Europ.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/urlaubskrankenversicherungsschutz/
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