
Kalenderjahr, für den ein Urlaubsanspruch gilt. Der Begriff wird in Arbeitszeitregelungen verwendet, in denen ein Urlaubsanspruch für den Zeitraum eines Kalenderjahres gewährt wird. Beispiel: Jahresurlaub für das Jahr 1999. Das Urlaubsjahr ist das Jahr 1999, auch wenn der Mitarbeiter diesen Urlaub z.B. noch bis zum März des Folgejahres abtrage...
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