Urfehde Ergebnisse

Suchen

Urfehde

Urfehde Logo #42000 Die Urfehde (auch Urphed, Urphede, Urpfedt, Unfehde) war ein Mittel des mittelalterlichen Rechts und bedeutete den beeideten Fehdeverzicht. Der Bruch der Urfehde wurde deshalb als Meineid verfolgt und bestraft. War ein Rechtsbrecher durch eine Fehde zu einer Sühnevereinbarung gegenüber dem Geschädigten, später auch kirchlichen und staatlichen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Urfehde

Urfehde

Urfehde Logo #42015ist das seit dem 14. Jh. sichtbare und vom 15. Jh. bis zum 17. Jh. verbreitete Versprechen (z. B. in Freiburg im Breisgau zwischen 1331 und 1750 rund 1100 Urfehden) der Beendigung
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Urfehde

Urfehde Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Urfehde, plur. die -n, ein altes, jetzt nur noch in den Rechten übliches Wort, das eidliche Versprechen zu bezeichnen, daß man sich wegen einer Beleidigung, und besonders wegen eines erlittenen Verhaftes, nicht rächen wolle, der Eid eines verwiesenen oder entlassenen Verhafteten, sich ...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1506

Urfehde

Urfehde Logo #42134Urfehde, das beim Abschluss des Sühnevertrags zur Beilegung einer Fehde geleistete Friedensversprechen; im späteren Mittelalter und der Neuzeit der vom Angeklagten zu leistende Eid, sich jeder Rachehandlung gegenüber Kläger und Richter zu enthalten; in Urfehdebriefen und Urfehdebüchern beurkundet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Urfehde

Urfehde Logo #42173Urfehde (mhd. urvede, urvehede; ur- = aus, heraus, also 'aus der Fehde gehen'; Friedenseid; mlat. iuramentum pacis). Eidlich bekräftigter Fehdeverzicht. Indem Urfehde geschworen wurde, galt ein Streit zwischen Fehdegegnern als beigelegt, wurden Gewaltmaßnahmen seitens des Geschädigten eingestellt, v...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Urfehde

Urfehde Logo #42295Urfehde , s. Urphede.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Urfehde

Urfehde Logo #42871im Mittelalter Eidschwur zur Beilegung einer Fehde, durch den beide Parteien versichern, künftig Frieden zu halten; später der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben bzw. die untersagten Plätze zu meiden.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/urfehde
Keine exakte Übereinkunft gefunden.