[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von umgänglich. 1. Abgeneigt, Umgang mit andern zu pflegen, und darin gegründet, ingleichen Mangel an den zum geselligen Umgange nöthigen Eigenschaften habend. Unumgänglich seyn. Ein unumgänglicher Mensch, ein unumgängliches Betragen. 2. Dessen man ...
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