
Mit dem Untätigkeitseinspruch kann gegen jede behördliche Untätigkeit vorgegangen werden, soweit es sich nicht um eine Untätigkeit der Finanzbehörde in einem Einspruchsverfahren handelt. Im letztgenannten Fall bleibt nur die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage zu erheben. Der Untätigkeitseinspr...
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