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Untertan

Untertan Logo #42000 Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere "unterwerfen, unterordnen") wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich .....
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Untertan Logo #42000[Begriffsklärung] - Untertan bezeichnet: Der Untertan bezeichnet: ...
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Untertan Logo #42015ist der der Herrschaft einer (absoluten) Obrigkeit unterstehende Mensch in der frühen Neuzeit. An seine Stelle tritt mit der Aufklärung der Staatsbürger oder Staatsangehörige (1789, 1848, 1918). Moser, J., Von der Landeshoheit in Ansehung der Untertanen Personen und Vermögens, 1773; Wiesmann, R., Treueid und Treupflicht der Untertanen, 1911; F...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Untertan Logo #42871(Literatur) 1916 als Privatdruck, 1918 (nach Aufhebung der Zensur) öffentlich erschienener, aber schon vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs abgeschlossener Roman von H. Mann ; bildet zusammen mit „Die Armen“ 1917 und „Der Kopf“ 1925 die sog. „Kaiserreich“-Trilogie; 1951 von W. Staudte verfilmt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/untertan-literatur

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Untertan Logo #42871(Recht) die im absolutistischen und frühkonstitutionellen Staat übliche Bezeichnung des Staatsangehörigen. Sie kennzeichnet die Tatsache, dass dieser der Obrigkeit, besonders dem Monarchen, unterworfen war (Obrigkeitsstaat). Als Folge der Französischen Revolution von 1789 wurde in Frankreich sujet durch citoyen, in Deu...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/untertan-recht
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