
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt ({§|1b|betravg|juris} Abs. 4 Satz 2 BetrAVG). Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form e...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (§ 1b Abs. 4 BetrAVG). Sie ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
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https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/

Altersvorsorge
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Unterstützungskassen bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer zu schaffen. Zuwendungen an Unterstützungskassen können unter den Voraussetzungen des § 4d des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben abgezogen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Unterstützungskasse, eine mit einem Sondervermögen ausgestattete rechtlich selbstständige Einrichtung (eingetragener Verein, GmbH, selten Stiftung), die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird und die Aufgabe hat, Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenverso...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Unterstützungskasse ist einer der fünf möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die überwiegend als GmbHs oder eingetragene Vereine organisiert sind. Sie finanzieren...
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Die Unterstützungskasse ist eine mögliche Form der betrieblichen Altersversorgung. Von Arbeitgebern entweder allein oder mit anderen Unternehmen gegründeter rechtlich eigenständiger Versorgungsträger. Der Arbeitnehmer hat auf die Leistungen der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch. Erhäl...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Unterstuetzungskasse.html

Arbeitgeber sagt eine Alters- oder Hinterbliebenen- versorgung zu. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile des Gehalts, die der Arbeitgeber in die Unterstützungskasse - eine selbstständige Versorgungseinrichtung - einzahlt. Es gelten keine Anlagebeschränkungen.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Die Unterstützungskasse durch Gehaltsumwandlung ist ein weiterer interessanter Baustein der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Unterstützungskasse verinbaren Sie und Ihr Arbeitgeger einen Gehaltsverzicht. Für diesen Gehaltsverzicht erteilt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Versorgungszusage. Diese Zusage wird auf einen externen Versorgungsträger,...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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