[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Untermark, plur. die -en, 1. Der untere Theil eines unter dem Nahmen der Mark bekannten Landesbezirkes. Ingleichen die untere Mark, d. i. Gränze; beydes zum Unterschiede von der Obermark. 2. An den Halsgehängen ist es, dem Frisch zu Folge, ein Zierath, welcher sich unter, d i. zwischen ...
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