
Eine Unterherrschaft, auch Unterherrlichkeit genannt, ist eine Gerichtsherrschaft, deren Inhaber, der Unterherr, in seinem Gebiet vom Landesherren mehr oder weniger unabhängig war, ohne jedoch reichsunmittelbar zu sein. Siehe auch: Herrschaft (Territorium) ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterherrschaft
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unterherrschaft, plur. die -en. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, die untergeordnete Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen; im Gegensatze der Oberherrschaft und Landesherrschaft. 2. Eine Person, welche mit einer solchen einem Höhern untergeordneten Herrschaft beklei...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1141
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