Unterbilanz, Differenzbetrag zwischen den Passivposten der Bilanz und den ausgewiesenen, zu ihrer Deckung jedoch nicht ausreichenden Vermögenswerten. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Verlustvortrag auf der Aktivseite der Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften: Das Vermögen deckt nicht mehr voll die Verbindlichkeiten und das nominell gebundene Eigenkapital (Grundkapital und gegebenenfalls Rücklagen). Bei Personenunternehmen: Da Verluste gewöhnlich jährlich mit den Kapitalkonten des oder der Inhaber verrechnet werden, ersche... Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/unterbilanz