
(Text von 1910) Ungern
1). Unwillig
2). Unfreiwillig
3). Wenn man sich selbst zu etwas zwingt, das einem unangenehm ist, dieser innere Zwang mag mit äußerem verbunden sein oder nicht, so tut man es
ungern (vgl. Art. 697 u. 603) und
unwillig; unfreiwillig tut man bloß das, wozu man von anderen gezwu...
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