[Achtung: Schreibweise von 1811] adv. welches besonders im Oberdeutschen als ein Nebenwort mit der zweyten Endung für ungeachtet üblich ist. Alles dessen unerwogen, ungeachtet. Unerwogen alles billigen Erbiethens In der edlern Schreibart der Hochdeutschen ist es, so wie dessen Gegensatz anerwogen, unbekannt.
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