[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erweisen lässet, für das minder übliche unbeweislich, und das Oberdeutsche unerfindlich. Unerweisliche Beschuldigungen. So auch die Unerweislichkeit. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_744