Unerweislich Bedeutung

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Unerweislich

Unerweislich Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erweisen lässet, für das minder übliche unbeweislich, und das Oberdeutsche unerfindlich. Unerweisliche Beschuldigungen. So auch die Unerweislichkeit.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_744
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