
Als unehelich oder nichtehelich werden Kinder bezeichnet, die außerhalb einer Ehe geboren werden. Uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt. Als Vater gilt wer die Vaterschaft anerkannt hat oder wessen Vaterschaft in einem Verfahren vor dem Familiengericht festgestellt wurde. Beispiel: Adam und Eleni führen seit sie sich k...
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