[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bescholten, frey von öffentlichem entehrenden Tadel. Ein unbescholtenes Leben. Ein unbescholtener Mann, welchem von seinen Zeitgenossen keine entehrende Vorwürfe gemacht werden.
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In der Auffassung des 19. Jahrhunderts war eine 'unbescholtene Person' ein Mensch, dessen Ehre untadelig war. Für Mädchen galt, das sie 'unbescholten' waren, solange sie ihre Unschuld nicht verloren hatten oder anderweitig einen Lebenswandel führten, der eine solche Vermutung zuließ. In der Rechtspr...
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