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Unbescholten

Unbescholten Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bescholten, frey von öffentlichem entehrenden Tadel. Ein unbescholtenes Leben. Ein unbescholtener Mann, welchem von seinen Zeitgenossen keine entehrende Vorwürfe gemacht werden.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_642

Unbescholten

Unbescholten Logo #42265In der Auffassung des 19. Jahrhunderts war eine 'unbescholtene Person' ein Mensch, dessen Ehre untadelig war. Für Mädchen galt, das sie 'unbescholten' waren, solange sie ihre Unschuld nicht verloren hatten oder anderweitig einen Lebenswandel führten, der eine solche Vermutung zuließ. In der Rechtspr...
Gefunden auf https://www.lechzen.de/Lexikon/Unbescholten
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