
Umzugsvertrag, Frachtvertrag über die Beförderung von Möbeln u. a. Umzugsgut. Auf den Umzugsvertrag sind neben den allgemeinen Regelungen zum Frachtvertrag die besonderen Vorschriften der §§ 451 folgende HGB anzuwenden. Danach gehört zu den Pflichten des Frachtführers auch das Ab- und Aufbauen...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.