
(Syn.: Umweltmanagementbeauftragter) Von einer Organisation oder einem Unternehmen zur Wahrung der Umweltschutzaufgaben bestellter Beauftragter. Im Umweltrecht und den Umweltvorschriften wird der allgemeine Begriff U. nicht verwandt.
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Den U. als solchen gibt es nicht, es sei denn, ein Großunternehmen setzt einen Generalbevollmächtigen für Umweltfragen ein, der den gesamten betrieblichen Umweltschutz koordiniert und verantwortet. Gesetzlich verankert hingegen sind die Betriebsbeauftragten für Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, der Störfallbeauftragte sowie der Strahl...
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