[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches, wenn man die jetzt veralteten Arten des Gebrauches zusammen nimmt, ehedem in doppelter Gestalt üblich war. I. Als ein Neutrum mit de Hülfsworte haben, sich erkühnen, sich unterstehen, erdreisten, ferner dürsen, eine längst veraltete Bedeutung. II. Als eine Activum, ei...
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(Text von 1910) Aufrichten
1). Trösten
2). Beide Wörter haben die Bedeutung, einem Betrübten Gründe für die Zufriedenheit und den Frohsinn geben und dadurch seine Betrübnis vermindern. Ein teilnehmender und sanfter Zuspruch ist am geschicktesten, einen Betrübten
aufzurichten und zu
trösten. Aufrichten he...
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