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Triplik

Triplik Logo #42000 In der Rechtswissenschaft ist die Triplik die weitere (dritte) Stellungnahme des Klägers auf die Duplik des Beklagten. Die Triplik kann somit den Anspruch aufrechterhalten. == Reihenfolge == Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden also in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsatz“) in dieser Reihenfolge gewechselt: Beispiel: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Triplik

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Triplik Logo #42834Siehe unter Replik/Duplik/Triplik.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/triplik.php

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Triplik Logo #42295Triplik (lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Duplik des Beklagten durch den Kläger; triplizieren, die T. abgeben.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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