
Schuldrechtliche Vereinbarung, nach der ein bisheriger Volleigentümer sein Eigentum nunmehr im Interesse eines anderen ( Treugeber ) verwaltet. Dadurch wird kein Aussonderungsrecht in der Insolvenz des Eigentümers erreicht (so BGH 2003). Beispiel ist eine Bank, die grundschuldgesicherte Kredit e an andere Institute verkauft; sie kann die Siche......
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