[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Tranksteuer, plur. die -n, in verschiedenen Provinzen, z. B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier- als Weinsteuer gehöret Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort vertranksteuern, die Tranksteuer von einem... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_974