
Timạr , im Osmanischen Reich Bezeichnung für ein Militärlehen, dessen Inhaber (Timariot) Kriegsdienst (als Berittener) und Steuerabgaben leisten musste.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

im osman. Reich Kleinlehen; ihre Besitzer (Timarioten) waren zur Gestellung eines Bewaffneten für die Lehensmiliz verpflichtet; aus Dienstgütern wurden allmählich Erbgüter, in den 1830er Jahren wurde das Timar-System aufgelöst.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/timar
Keine exakte Übereinkunft gefunden.