
Das Tierzuchtgesetz (TierZG) ist die für die Zucht bestimmter landwirtschaftlicher Nutztierarten maßgebliche Rechtsquelle im deutschen Recht. In diesem Sinne legt § 1 Abs. 1 TierZG die Verbindlichkeit des Gesetzes für die Zucht von wirtschaftlich bedeutenden domestizierten Säugetierarten fest. Diese sind Eine erste vereinheitlichende Norm zur...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Tierzuchtgesetz
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