
Tierkörperbeseitigung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte Sie erfolgt nach den Bestimmungen des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Durchführung der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1774/2002. Grund dafür ist u.a. die Notwendigkeit, tote Tierkörper wegen seuchenhygienischer Risiken unverzüglich zu erfassen und in speziellen ...
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Tierkörperbeseitigung, die aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, des Gesundheits- wie des Umweltschutzes notwendige Beseitigung tot geborener, verendeter oder getöteter Tiere sowie ihrer Teile und Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
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das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten ( Abdeckerei ). Krankheit...
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