
Die Umwandlung eines gemeinsprachlichen Ausdrucks in einen Fachbegriff (Terminus technicus) mittels einer fachspezifischen Definition nennt sich Terminologisierung. So unterscheidet die Rechtslehre zwischen Eigentum und Besitz. Der Eigentümer hat ein umfassendes Herrschaftsrecht über ein Objekt und der Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Terminologisierung
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