
Tendẹnzbetriebe, Arbeitsrecht: Betriebe, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen sowie Zwecken der Berichterstattung und Meinungsäußerung dienen, z. B. Einrichtungen der politischen Parteien und...
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Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend 1. politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen, oder 2. Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung im Sinn des Grundrechts der Presse-, Film- und Rundfunkfreiheit dienen (§ 118 Abs. 1......
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