Teilungsmasse Bedeutung

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Teilungsmasse

Teilungsmasse Logo #42871das zur Insolvenzmasse gehörende aktive Vermögen (Aktivmasse) des Schuldners, das nach Durchführung von Aufrechnungen, Absonderungen und Befriedigung der Massegläubiger zur Verteilung an die Insolvenzläubiger gelangt (§§ 35 ff. Insolvenzordnung).
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