
ist im Ehegüterrecht seit dem Hochmittelalter das Recht des wiederverheirateten Ehegatten, eine Teilung mit den Kindern der ersten Ehe zu vollziehen, um die Verfangenschaft der Güter aus der ersten Ehe zugunsten der Kinder aus der ersten Ehe aufzuheben und einen Teil der Güter unbelastet in die zweite Ehe einzubringen.Hübner § 95; Schröder, R...
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(an einer Aktie) Entfällt bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf einen Anteil am bisherigen Grundkapital der AG nur ein Teil einer neuen Aktie, sind die entstandenen Teilrechte, die meist auf einem dafür bestimmten Gewinnanteilsschein ausgegeben werden, getrennt handelbar. Somit können die Inhaber der Teilrechte d...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/teilrecht-an-einer-aktie/teilrecht
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