Teilnahme an Fahrlässigkeitsdelikten Bedeutung

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Teilnahme an Fahrlässigkeitsdelikten

Teilnahme an Fahrlässigkeitsdelikten Logo #42834Bei Fahrlässigkeitsdelikten wird nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme unterschieden. Vielmehr führt hier jede zurechenbare Sorgfaltspflichtverletzung zur Täterschaft.
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