[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Taufzeuge, des -n, plur. die -n, diejenigen Personen, welche den Täufling zur Taufe darbringen, und diese Handlung bezeugen; die Pathen, und in Beziehung auf die Ältern des Kindes, die Gevattern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_287