Tatkündigung Bedeutung

Suchen

Tatkündigung

Tatkündigung Logo #42834Von einer Tatkündigung spricht man in Abgrenzung zur Verdachtskündigung, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen einer Straftat überzeugt ist und daher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar hält. Der Arbeitgeber darf hier mit der außerordentlichen Kündigung bis zum Abschluss des Strafverfahrens warten.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/tatkuendigung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.