[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Tagezeit, plur. die -en. 1. Für Tageszeit, im gemeinen Leben, (.) 2. In einem andern Verstande sind die Tagezeiten, gewisse verglichene Fristen oder Termine, an welchen eine Summe bezahlet werden muß. Ein Gut auf Tagezeiten bezahlen, die Kauf-Summe nicht auf Ein Mahl, sondern in gewisse...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_101
Keine exakte Übereinkunft gefunden.