
Selbständige Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) unterliegen grundsätzlich kraft Gesetzes der Rentenversicherungspflicht, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die selbständige Tätigkeit muss ferner in mehr als geringfügi...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016
Keine exakte Übereinkunft gefunden.