Tafellehen Bedeutung

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Tafellehen

Tafellehen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Tafellehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, ein Lehengut, dessen Einkünfte zur Unterhaltung der Tafel und des Hofstaates eines Landesherren bestimmt sind. Siehe Tafelgut.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_30
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