
Suspensiv (lat.), aufschiebend; daher suspensive Rechtsmittel, solche, welche den Eintritt der Rechtskraft eines Urteils und die zwangsweise Vollstreckung desselben verhindern; Suspensivbedingung, eine aufschiebende Bedingung, von welcher der Beginn eines Rechtsverhältnisses abhängt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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