
. Neben dem ordentlichen Strafverfahren gegen Eingeborene kennt die V. des RK. wegen Ausübung der Strafgerichtsbarkeit usw. gegenüber den Eingeborenen in Ostafrika, Kamerun und Togo vom 22. April 1896 (KolBl. S. 241), ausgedehnt auf Deutsch-Südwestafrika durch V. des Landeshauptmanns vom 8. Nov. 189...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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