[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, im gemeinen Leben, für nachfolgen oder folgen, d. i. in einem Amte, einer Würde, oder dem Besitze eines Dinges auf jemanden folgen. Einem succedieren. Daher der Successor, welcher auf einen andern in einem Amte, einer Würde, oder in dem Besitze e...
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