
Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen vorzulegen. Er ist aber aus unterschiedlichen Gründen nicht vollständig. Der Subventionsbericht enthält nur einen Teil der Fördermittel für die verschiedenen wirtsch......
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