
die der Vergebung von Lieferungen (s.d.) vorausgehenden Ausschreibungen unter Zugrundelegung öffentlich bekannt zu gebender Lieferungsbedingungen. und Ausführungsvorschriften. Man unter scheidet öffentliche und beschränkte S., je nachdem man die Einreichung von Angeboten von jedermann zuläßt öder ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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