Störung einer Amtshandlung Bedeutung

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Störung einer Amtshandlung

Störung einer Amtshandlung Logo #42000 Die Störung einer Amtshandlung bezeichnet in Deutschland eine Handlung nach {§|164|stpo|juris} Strafprozessordnung (zweiter Abschnitt, Unterabschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage). Der Störer kann im Falle einer vorsätzlichen Behinderung hoheitlicher Maßnahmen festgenommen werden. Das Festnahmerecht gilt für alle zuständigen Amtstr
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