
Der Stromdiebstahlsfall (RGSt 32, 165) war eine Strafsache, über die das deutsche Reichsgericht im Jahre 1899 zu entscheiden hatte. Wegen Diebstahls angeklagt war ein Monteur, der eine Stromleitung eigenmächtig angezapft hatte, um sein Zimmer kostenfrei zu beleuchten. Gegenstand eines Diebstahls konnte und kann bis heute jedoch nur eine (fremde ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stromdiebstahlsfall
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