
Die Bezeichnung strenges Recht ist nicht genau bestimmt. Zu einem kann damit zwingendes Recht bezeichnet werden, zum anderen Recht, das für einen bestimmte Sachverhalt eine eindeutige Rechtsfolge vorsieht und keinen Spielraum für Billigkeitserwägungen lässt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/strengesrecht.php

ein Recht, das für einen eindeutig festgelegten Sachverhalt eine genau bestimmte Rechtsfolge anordnet und in seiner Anwendung keine Rücksichtnahme auf die Billigkeit duldet; vielfach auch unscharf für zwingendes Recht.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/strenges-recht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.