
Streitverkündigung (Litisdenunziation), im bürgerlichen Rechtsstreit die von seiten einer Partei an einen Dritten ergehende Aufforderung, ihm in dem Prozeß zur Seite zu treten und zum Sieg zu verhelfen. Die betreffende Partei wird Streitverkünder (Litisdenunziant) genannt, die dritte Person ist der Litisdenunziat. Eine S. erfolgt dann, wenn ein...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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