[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Streifrecht, des -es, plur. inus. das Recht auf Übelthäter, besonders auf Straßenräuber zu streifen, sie mit gewaffneter Mannschaft auf den Straßen u.s.f. aufzusuchen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3331