
Strafversetzung , Disziplinarstrafe, welche in der Versetzung eines Beamten in ein andres Amt von gleichem Rang besteht; zumeist mit einer Schmälerung des Gehalts verbunden, welche z. B. nach dem deutschen Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873, § 75, nicht über ein Fünftel des Diensteinkommens betragen soll. Statt der Verminderung des Dienstei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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