[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. von dem Zeitworte strafen. 1. In dessen zweyter Bedeutung, der Strafe unterworfen, so wie strafbar und straffällig, doch in gelinderer Bedeutung, weil die Ableitungssylbe -lich eigentlich nur eine Ähnlichkeit bedeutet. Ein sträflicher Mensch, sträfliche Handlungen....
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