[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stollengerechtigkeit, plur. die -en, eben daselbst, die Gerechtigkeit, d. i. das Recht, welches ein Stollen und dessen Eigenthümer auf gewisse Befugnisse hat, wohin z. B. der Stollenhieb und die Stollensteuer gehöret. Auch das Stollenrecht.
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