[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stollenbefahrung, plur. die -en, eben daselbst, die feyerliche Befahrung eines Stollen von dem Bergamte, um zu sehen, ob er sich noch in dem gehörigen Stande befinde. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3030